Anmeldung

Die Anmeldung findet im Herbst statt. Sie läuft zentral für alle Einrichtungen der Samtgemeinde Spelle und erfolgt online.

Und dann ist er da: Dein erster Tag bei uns!


Wir arbeiten grundsätzlich nach dem sogenannten Berliner Modell. Das bedeutet im Prinzip, dass es eine allmähliche Eingewöhnung gibt, die von einem Elternteil und einer Erzieherin als feste Bezugsperson begleitet wird.

Allerdings gehen wir auf die individuellen Bedürfnisse und Kita-Vorerfahrungen ein, sodass es keinen festen Ablaufplan gibt. Wichtig ist, dass ein Elternteil in den ersten Wochen telefonisch erreichbar ist und jemand das Kind in den ersten Tagen früher abholen könnte – auch wenn das eher selten passiert.

Aufnahmekriterien

Aufnahmekriterien der Kindertagesstätten

in katholischer Trägerschaft in der Pfarreiengemeinschaft Spelle

Kita St. Johannes Spelle

Kita St. Ludgerus Schapen

Kita St. Vitus Lünne

Kita St. Vitus Venhaus,

die sich aus § 8 Abs. 3 der aktuellen Finanzierungsverträge zwischen den Kommunen und den vier Kirchengemeinden der Pfarreiengemeinschaft ergeben. Dabei wurden v. a. pädagogische Gründe berücksichtigt und von den Kirchenvorständen beschlossen:

  1. A) Allgemeine Platzvergabekriterien in der Wunscheinrichtung
  • Rechtzeitige Anmeldung im Anmeldezeitraum 20 Punkte
  • Wohnort in der Samtgemeinde Spelle 20 Punkte
  • Geschwisterkind 10 Punkte

Definition „Geschwisterkind“: Zum Zeitpunkt des Betreuungsbeginns des neu angemeldeten Kindes, z. B. 01.08. eines Jahres, wird bereits mindestens ein Geschwisterkind in der gewünschten Einrichtung betreut.

  • bleibendes Kind 15 Punkte

Definition „bleibendes Kind“: Ein Kind, das innerhalb einer Einrichtung von der Krippe in den Kindergarten wechseln soll, gilt als bleibend.

  • Vorschulkind 45 Punkte

Kinder, die mit ihrer Familie im Schuleinzugsgebiet des Dorfes wohnen und zukünftig die dortige Grundschule besuchen, erhalten bei der Anmeldung für das letzte Jahr vor der planmäßigen Einschulung zusätzliche Punkte, um sicherzustellen, dass sie mit ihren zukünftigen Mitschülern gemeinsam eine Einrichtung besuchen, wenn die Eltern das wünschen.

Bei Punktgleichheit erfolgt die Platzvergabe nach dem Alter des Kindes. Somit erhalten bei Punktgleichheit ältere Kinder vor jüngeren Kindern einen Betreuungsplatz in der Wunscheinrichtung.

Nach Berücksichtigung der A) allgemeinen Aufnahmekriterien werden die B) besonderen Kriterien für die Vergabe der Ganztagsplätze angelegt, wenn nicht ausreichend Ganztagsplätze vorhanden sind. Die Eltern haben eigenständig evtl. Nachweise für diese Kriterien zu erbringen.

  1. B) Besondere Kriterien für die Vergabe von Ganztagsplätzen

Berufstätigkeit

  • Berufstätigkeit Vater   5 Punkte
  • Nachweis Berufstätigkeit Mutter   5 Punkte
  • Nachweis Berufstätigkeit Alleinerziehende 10 Punkte

Anhand der eingereichten Arbeitgebernachweise prüft die Leitung der Kindertagesstätte ggf., ob die Familie aufgrund der Arbeitszeit in der jeweiligen Einrichtung einen Ganztagsplatz benötigt oder ein Halbtagsplatz (ggf. mit Randzeit) den Betreuungsbedarf decken kann.

Alleinerziehende                                                                   2 Punkte

Alleinerziehende sind Mütter oder Väter, die ledig, verwitwet, dauernd getrennt lebend oder geschieden sind und nicht mit einem anderen Erwachsenen, jedoch mit ihrem Kind oder ihren Kindern in ständiger Haushaltsgemeinschaft zusammenleben. Mit dem anderen Elternteil gibt es allenfalls Besuchskontakte.

Berufsbedingte Alleinerziehende                                        1 Punkt

Das Kriterium „berufsbedingte Alleinerziehende“ wird berücksichtigt, sofern ein Elternteil regelmäßig berufsbedingt vom Wohnort abwesend ist (z. B. Montage, dienstliche Auslandsaufenthalte). Voraussetzung für die Berücksichtigung des Kriteriums ist, dass die berufsbedingte Abwesenheit vom Wohnort für mindestens 26 Wochen bzw. 6 Monate im Jahr besteht.

Pflege Angehöriger                                                               2 Punkte

Die Pflege Angehöriger durch die Eltern des angemeldeten Kindes wird ab einem nachgewiesenen Pflegegrad von mindestens Stufe 2 besonders berücksichtigt.

Die Entscheidung über Härtefälle werden durch Trägervertreter (i. d. R. pastoraler Koordinator) nach gemeinsamer Beratung mit Kita-Leitung, stellvertretender Leitung und ggf. Caritas Fachberatung getroffen.

Insgesamt behält sich der Träger die letzte Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes vor.

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Kindergarten Packliste

Jedes Kind hat einen festen Platz an unserer Garderobe. Auch Matschsachen bleiben bei uns, sodass wir gut eingepackt auch bei feuchten Witterungsverhältnissen nach draußen gehen können.

Für alle Kinder

  • Regenkleidung (Gummistiefel, Hose und Jacke oder Overall)
  • Sportbeutel mit einer Hose und einem Shirt sowie Sportschuhen
  • Hausschuhe

Für Wickelkinder 

  • eine große Packung Windeln
  • Feuchttücher
  • ein großes Handtuch

Und jeden Tag neu 

  • eine Brotdose und ein kleiner Snack, falls das Kind länger als 14:30 Uhr bleibt

Getränke sind vorhanden.

Bitte melden Sie sich kurz, falls Sie Ihrem Kind gekühlte Lebensmittel mitgeben. Diese bewahren wir bis zum Verzehr in unserem Kühlschrank auf.